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Nein zur Militarisierung an Schulen und Hochschulen!

Der Bayerische Landtag hat im Juli dieses Jahres das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ verabschiedet. Es greift massiv in die pädagogische Arbeit an Schulen ein, indem verbindlich vorgeschrieben wird, dass diese „…mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammenarbeiten.“  Zudem „…(dürfen) die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“ 

Auch die Rechte der Hochschulen werden von diesem Gesetz beschnitten. „(Sie) sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten … (und) haben mit ihnen zusammenzuarbeiten, wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.“ 

ÖKOPAX lehnt dieses Gesetz entschieden ab. Denn damit wird die Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben und Formen gewaltfreier Konfliktlösungen werden weiter verdrängt. Bayern geht als erstes Bundesland diesen Schritt.

Pläne von CDU und FDP sehen dies für die gesamte Bundesrepublik vor, um „… die Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft zu holen“, also im Sinne der „Kriegstüchtigkeit“ die Militarisierung auszuweiten.

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann wird noch deutlicher und formuliert gezielt wirtschaftliche Interessen bei der Aussprache über das Gesetz: Grundsätzlich wolle Bayern als Standort für die Bundeswehr und Rüstungsindustrie attraktiver werden, betonte er.

Welche Folgen hat das Gesetz für Forschung und Lehre?

Die Kooperation von Schulen mit der Bundeswehr soll damit enger und verbindlich werden. Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur eingeschränkt, sondern ganz abgeschafft. Auch bei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung soll sich die Bundeswehr vorstellen dürfen, damit also auch bei Minderjährigen für den Militärdienst werben.

Ebenso werden Zivilklauseln an Hochschulen mit diesem Gesetz faktisch verboten. Die Zivilklausel besagt, dass die Universitäten Forschung für militärische Zwecke verbieten. Noch gilt an 70 deutschen Hochschulen dieses Friedensprinzip der Forschung. 

In Bayern wird die Freiheit der Universitäten einerseits dadurch begrenzt, dass erzielte Forschungsergebnisse auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden sollen. Es gilt darüber hinaus sogar eine Kooperationspflicht, wenn es im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich sei. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist damit unzulässig. Beispielhaft für eine vertiefte Zusammenarbeit werden die Bereiche KI, Robotik, Drohnen und Cyberwaffen genannt. 

Unsere Position

Politische Bildung muss die unterschiedlichen Sichtweisen auf ein Thema darstellen. Nur so können mündige Entscheidungen zustande kommen. Diese  Ausgewogenheit der Informationen uniformierter Soldatinnen und Soldaten, die auf die verteidigungspolitischen Richtlinien des Bundesverteidigungsministeriums verpflichtet sind, darf angezweifelt werden.

Militärische Forschung in zivilen Institutionen ruft verschiedene Widersprüche hervor. Einerseits sollte der wissenschaftliche Prozess ein öffentlicher sein, andererseits sind die Ergebnisse militärischer Forschung meist nicht öffentlich, finden jedoch an öffentlich finanzierten Institutionen statt. Dies ist intransparent und schränkt die Freiheit der Wissenschaft ein, das gewonnene Wissen öffentlich zugänglich zu machen. Auch eine Verquickung mit wirtschaftlichen Interessen ist nicht überprüfbar.

Freiheit der Forschung und Lehre sowie Glaubens- und Gewissensfreiheit müssen im Sinne der Bayerischen Verfassung gewährleistet bleiben. Es darf kein Primat militärischer Zwecke herrschen.

Die drohende Gefahr einer Eskalation aktueller Kriege zu einem Weltkrieg fordert alle friedenspolitisch aktiven Kräfte dazu auf, Wege der Verständigung zu suchen und der weltweiten Hochrüstung alternative Sicherheitskonzepte entgegenzustellen.

ÖKOPAX unterstützt die Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz 

Als Popularklage bezeichnet man eine Klage, die von Personen oder Verbänden mit der Begründung erhoben werden kann, eine Rechtsnorm des bayerischen Landesrechts schränke die Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig ein. 

Die DFG-VK Bayern und die GEW Bayern wenden sich mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr. Es verstoße gegen Art. 107 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und 108 (Freiheit von Wissenschaft und Lehre) der Bayerischen Verfassung. 

Die Initiative für die Klage geht von der Gewerkschafterin Martina Borgendale und dem Friedensaktivist Thomas Rödl aus. Bis zum 30. November 2024 können sich Einzelpersonen und Verbände als Mitklagende melden. Für die Unterstützung als Klägerin oder Kläger muss eine Rechtsanwaltsvollmacht ausgestellt werden sowie eine Spende zur Finanzierung der Prozesskosten geleistet werden.

ÖKOPAX schließt sich der Kritik an dem Bundeswehrgesetz an und beteiligt sich an dieser Popularklage.

 

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